Erteilungsvoraussetzungen

Warum sollte die Patentanmeldung durch einen Patentanwalt erfolgen?

die Erteilungsvoraussetzungen können grob danach untergliedert werden, was als Patent unter Schutz gestellt werden kann und welche formellen und inhaltlichen Anforderungen an eine Patentanmeldung zu stellen sind.

Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung eines Patents

Die Erfindung muss technischen Charakter haben. Selbstverständlich muss die Erfindung neu sein. Weiter vorausgesetzt wird, dass die Erfindung auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und gewerblich anwendbar ist, vgl. § 1 Abs. 1 PatG.

Von der Patenterteilung ausgeschlossen sind Erfindungen, deren Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen würden, § 2 PatG.

Formelle und inhaltliche Anforderungen

Nach § 34 Patentgesetz (PatG) muss die Anmeldung den Namen des Anmelders, einen Antrag auf Erteilung des Patents, eine kurze aber genaue Bezeichnung der Erfindung enthalten. Daneben einen oder mehrere Patentansprüche, in denen angegeben ist, was als patentfähig unter Schutz gestellt werden soll, eine Beschreibung der Erfindung und die Zeichnungen, auf die sich die Patentansprüche oder die Beschreibung beziehen.

In der Patentanmeldung müssen alle wesentlichen Merkmale der Erfindung enthalten sein. Im Nachgang können keine Informationen zur angemeldeten Erfindung hinzugefügt werden.

Der Grundsatz der Rechtssicherheit gebietet, dass von vornherein feststeht, was unter Schutz gestellt wird. Sollte sich also im nachfolgenden Prüfungsverfahren herausstellen, dass wichtige Informationen über die Erfindung in den Anmeldeunterlagen nicht enthalten sind, muss Anmeldung zurückgewiesen werden.

Bereits aus diesem Grund ist von einer eigenen Anmeldung eines Patents abzuraten. Es gehört zu den Hauptaufgaben des Patentanwalts, die Patentanmeldung so vollständig und umfassend zu entwerfen und einzureichen, dass gerade im Rahmen des Prüfungsverfahrens auf Einwendungen des Patentprüfers reagiert werden kann. So kann es notwendig werden, die Formulierung der Patentansprüche anzupassen. An dieser Stelle entscheidet sich, ob die zunächst eingereichte Fassung der Patentanmeldung so gut gestaltet ist, dass der Kerngehalt der Erfindung auch nach der Anpassung der Patentansprüche noch erhalten bleibt.

Die Erstellung einer Patentanmeldung und insbesondere der Patentansprüche wird zeitweilig auch als eine wahre Kunst beschrieben. Nicht umsonst kann sich Patentanwalt nur derjenige nennen, der über ein abgeschlossenes naturwissenschaftliches Studium und eine anschließende dreijährige erfolgreiche Ausbildung zum Patentanwalt verfügt.