In die Tantiemenberechnung eines Gesellschafter-Geschäftsführers sind auch bestehende Verlustvorträge einzubeziehen, denn andernfalls droht eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Ein Gesellschafter einer GmbH kann, wenn keine anders lautenden vertraglichen Regelungen vorliegen, nur mit einer Dreiviertel-Mehrheit aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden.
Die Amtsniederlegung eines GmbH-Geschäftsführers ist nicht gesetzlich geregelt, dennoch müssen einige Dinge beachtet werden, damit die Amtsniederlegung wirksam ist.
Entgegen früherer Rechtsprechung haftet ein neu eingetretener Gesellschafter auch für die bereits vor seinem Eintritt entstandenen Verbindlichkeiten einer GbR.
Das Registergericht hat sowohl bei deklaratorischen als auch bei konstitutiven Eintragungen eine Prüfungspflicht, ob der entsprechende Gesellschafterbeschluss ordnungsgemäß zustande gekommen ist.